Die Chatkontrolle und die Mehrheit, die nicht zählte
Im Europäischen Parlament stimmten am 9. Juli mehr Abgeordnete gegen die Chatkontrolle als dafür. Angenommen wurde sie trotzdem. Wie das möglich ist, verrät mehr über das Verfahren als über die Sache selbst.
Es gibt Abstimmungen, deren Ergebnis weniger von den Zahlen abhängt als von der Regel, nach der sie gezählt werden. Der 9. Juli 2026 im Europäischen Parlament war so ein Tag. In der namentlichen Abstimmung über die sogenannte Chatkontrolle votierten 314 Abgeordnete dagegen und 276 dafür. Die Gegner hatten also die Mehrheit im Saal. Am Ende galt die Chatkontrolle dennoch als angenommen.
Der Grund liegt im Verfahren. Zur Abstimmung stand die Ablehnung des Vorschlags. Und für diese Ablehnung reichte keine einfache Mehrheit der Anwesenden. Nötig gewesen wäre die absolute Mehrheit aller 719 Abgeordneten, also 361 Stimmen. Die 314 Gegner blieben deutlich darunter. Damit fiel der Vorschlag nicht durch, er galt automatisch als beschlossen.
Die Chatkontrolle verpflichtet Anbieter wie WhatsApp, Signal oder Gmail, private Nachrichten massenhaft nach bekanntem Missbrauchsmaterial zu durchsuchen. Der erklärte Zweck ist der Schutz von Kindern. Der Einwand, den Datenschützer bis hin zum Kinderschutzbund vorbringen, richtet sich gegen den Weg dorthin, das Ziel selbst bleibt unbestritten. Eine anlasslose Durchleuchtung jeder Konversation stellt alle Bürger unter einen Generalverdacht, und ob sie die versprochene Wirkung überhaupt erreicht, ist umstritten.
Bemerkenswert ist der Weg, der zu diesem Ergebnis führte. Noch im März war eine Verlängerung der Regeln im Parlament mit einer einzigen Stimme Mehrheit gescheitert. Danach setzten die Befürworter ein selten genutztes Eilverfahren durch, das genau jene hohe Ablehnungshürde von 361 Stimmen schuf. Am 7. Juli wurde dieses Verfahren mit 331 zu 304 Stimmen genehmigt. Zwei Tage später war die Chatkontrolle beschlossen.
Wer in Deutschland dafür stimmte
Die Lager verliefen quer durch die Fraktionen, aber nicht zufällig. Fast geschlossen dafür votierte die christdemokratische EVP, 158 ihrer 167 Stimmen. Mehrheitlich dafür stimmten die Sozialdemokraten. Dagegen standen Grüne, Linke, die Mehrheit der Liberalen sowie die Fraktionen rechts der EVP. Für die deutschen Abgeordneten lässt sich das namentlich nachvollziehen.
Auf deutscher Seite votierten alle 29 anwesenden Abgeordneten von CDU und CSU dafür, darunter Manfred Weber, David McAllister, Axel Voss und Peter Liese. Hinzu kamen sechs Stimmen aus der SPD, namentlich Tobias Cremer, Matthias Ecke, Bernd Lange, Maria Noichl, René Repasi und Sabrina Repp. Die SPD-Abgeordnete Delara Burkhardt enthielt sich.
54 deutsche Abgeordnete stimmten gegen die Chatkontrolle, quer durch Grüne, Linke, FDP, AfD und weitere. Sechs nahmen nicht teil. Wer dieses Ergebnis liest, sollte die Zählweise mitdenken: Wer gegen die Ablehnung stimmte, stimmte für die Chatkontrolle.
Der Verlust an Freiheit kündigt sich selten mit einem lauten Beschluss an. Er entsteht in Verfahrensregeln, in Eilbeschlüssen, in Abstimmungen, bei denen eine Mehrheit dagegen am Ende nicht mehr genügt. Eine Infrastruktur, die jede private Nachricht durchleuchten kann, verschwindet nicht wieder, wenn sie erst einmal existiert. Sie steht künftig jeder Regierung zur Verfügung. Das ist der eigentliche Grund, den 9. Juli genau zu betrachten.
Quellen
- Europäisches Parlament, namentliche Abstimmung (Roll-Call) vom 09.07.2026
- HowTheyVote.eu (Rohdaten zum Abstimmungsverhalten)
- Euronews, netzpolitik.org (Berichterstattung und Einordnung)